Omnibus und ESG: Vereinfachung der Regeln eröffnet neue Möglichkeiten für nachhaltiges Unternehmen
Date: 12/06/2025
Der Entwurf der Europäischen Kommission zielt darauf ab, den administrativen Aufwand zu verringern und die ESG weg von der Bürokratie hin zu effizienten Lösungen zu bringen.
Die Europäische Kommission hat den sogenannten Omnibus vorgelegt - ein Gesetzespaket zur Vereinfachung der Regeln für die ESG-Berichterstattung. Während einige darin eine Schwächung der ESG-Regulierung sehen, sind andere der Meinung, dass es Verbesserungen und eine sinnvolle Korrektur zu weit gefassten Verpflichtungen bringen könnte. Wie sieht also die Realität aus? Macht ESG nach dem Omnibus überhaupt noch Sinn? Die Antwort ist eindeutig: Ja, und vielleicht mehr als je zuvor.
Wie wird sich der Omnibus auf die Bemühungen der Unternehmen um Nachhaltigkeit auswirken?
Der Omnibus befasst sich nicht direkt mit ESG-Themen an sich, sondern vielmehr mit der ESG-Berichterstattung und den damit verbundenen regulatorischen Anforderungen. Das Hauptziel besteht darin, die Berichterstattung zu vereinfachen. Und das ist eine gute Nachricht für ESG und Nachhaltigkeit.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich nur um einen Entwurf handelt, der noch ein recht langwieriges europäisches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss, und das Ergebnis ist keineswegs sicher. Der Termin für die Einführung der neuen Vorschriften ist daher noch offen. Welche wichtigen Änderungen bringt der Omnibus?
Weniger Bürokratie, mehr Effizienz
Eines der Hauptziele vom Omnibus ist die Beseitigung unnötiger administrativer Hindernisse. Derzeit sind die Unternehmen mit einem komplizierten und oft undurchsichtigen ESG-Berichtssystem konfrontiert, das sie zur Erstellung umfangreicher Dokumente zwingt, die nicht immer einen echten Mehrwert bieten.
Die neuen Vorschriften könnten es Unternehmen ermöglichen, ESG-Berichte in einem klareren und weniger bürokratischen Format zu erstellen und gleichzeitig Doppelarbeit bei der Berichterstattung zu vermeiden. Dies wird Kapazitäten freisetzen, die die Unternehmen für echte nachhaltige Maßnahmen nutzen können, anstatt Formulare auszufüllen.
Künftig könnten nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zur Vorlage von ESG-Berichten verpflichtet werden, was die Zahl der Unternehmen, die dieser Verpflichtung unterliegen, deutlich reduziert. Schätzungen zufolge bedeutet dies, dass etwa 80 % der Unternehmen, die ursprünglich berichtspflichtig waren, von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.
Revision der Standards und Aufschub von Verpflichtungen
Der Omnibus sieht eine Überarbeitung der ESRS (The European Sustainability Reporting Standards) und die Einführung einer freiwilligen Berichterstattung für Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten nach wesentlich flexibleren Standards (The Voluntary standard for non-listed micro-, small- and medium-sized enterprises) vor. Dieser Wandel schafft Raum für kreative und dynamische Lösungen, wie die Nachhaltigkeit in den unterschiedlichen Gegebenheiten dieser Unternehmen angegangen werden kann.
Eine weitere wichtige Änderung ist der zweijährige Aufschub der ESG-Berichtspflicht für Unternehmen der zweiten und dritten Welle. Unternehmen, die in den Jahren 2025 und 2026 ESG-Verpflichtungen unterliegen, wären erst 2027 bzw. 2028 dazu verpflichtet.
Diese Schritte können wesentlich dazu beitragen, dass ESG nicht eine reine Formalität bleibt, die Unternehmen erfüllen müssen, sondern zu einem Instrument wird, mit dem sie ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung wirksam steuern können. Unternehmen, die ESG bisher als Belastung angesehen haben, können mehr Raum gewinnen, um praktische und strategische Lösungen zu finden, die eine echte Wirkung haben.
Maßgeschneiderte ESG-Maßnahmen
Der Omnibus bringt auch eine wichtige Veränderung des Regulierungsansatzes mit sich - er unterstreicht die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit. Der derzeitige ESG-Rahmen stellt oft die gleichen Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen wie an große Unternehmen mit umfangreichen Lieferketten. In der Praxis bedeutete dies, dass kleinere Unternehmen unverhältnismäßig viele Ressourcen aufwenden mussten, um die gleichen Verpflichtungen wie große Akteure zu erfüllen, was sie benachteiligte und in einigen Fällen sogar von ESG-Initiativen abhielt.
Der Omnibus sieht mehr Flexibilität vor - während große Unternehmen weiterhin komplexe Anforderungen erfüllen müssen, wird es für kleinere Unternehmen einfacher. So müssen sie beispielsweise bei Due Diligence in Lieferketten nicht mehr jedes einzelne Glied der Kette detailliert abbilden, sondern nur noch diejenigen, die einen wirklich erheblichen Einfluss auf ihr ESG-Profil haben. In ähnlicher Weise werden einige Anforderungen an die Berichterstattung über den CO2-Fußabdruck gelockert.
Trotz der Vereinfachungen wird erwartet, dass das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit" gestärkt wird. Die Unternehmen werden noch besser verstehen müssen, welche ESG-Faktoren für sie wirklich relevant sind und wie sich deren Auswirkungen auf ihr Geschäft und das weitere wirtschaftliche Umfeld auswirken. Dies bedeutet, dass ESG-Strategien präziser gezielt und effektiver umgesetzt werden können.
Einfachere Regeln, gleiche Werte
Wichtig ist, dass das ESG-Prinzip, das die Nachhaltigkeitsanforderungen mit der gesamten Lieferkette verbindet, beibehalten sein soll. In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein echtes Engagement und ein echter Nachhaltigkeitsansatz für alle Unternehmer, die an den Vertriebsketten großer Unternehmen beteiligt sein wollen, relevant und erforderlich sein werden. Es bedeutet auch nicht, dass Nachhaltigkeit nicht eines der wesentlichen Themen für Verbraucher, Investoren oder Banken, die verschiedene Unternehmensprojekte finanzieren, sein wird.
Der Omnibus könnte den Unternehmen den Weg zu ESG erleichtern, indem er ESG weniger zu einem Schreckgespenst und mehr zu einem strategischen Instrument macht. Investoren, Geschäftspartner und sogar Banken berücksichtigen bei gemeinsamen Entscheidungen zunehmend die Nachhaltigkeit. Unternehmen, die ESG als selbstverständlichen Teil ihres Wesens begreifen, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, sei es in Form eines besseren Zugangs zu Finanzmitteln, der Attraktivität für talentierte Mitarbeiter oder besserer Geschäftsbeziehungen.
Eine weitere positive Änderung ist die Verringerung der Strafen für formale Fehler in ESG-Berichten. Die Unternehmen müssen somit keine unverhältnismäßigen Strafen für unbeabsichtigte administrative Mängel befürchten und können sich stärker auf den eigentlichen Inhalt ihrer ESG-Maßnahmen konzentrieren.
Omnibus kann die Art und Weise, wie wir ESG betrachten, verändern - es kann ein natürlicher Teil des unternehmerischen Denkens werden, anstatt eine lästige Bürokratie zu sein.
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Partnerin / Rechtsanwältin
Naďa Roštek ist geschäftsführende Partnerin von RUŽIČKA AND PARTNERS in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Compliance und ESG. Neben ihrer Arbeit in der Slowakei ist sie in diesem Bereich auch in der Tschechischen Republik im Rahmen der Partnerkanzlei CCS Legal & Tax tätig. Letztere ist Mitglied der Asociace udržitelného podnikání (Vereinigung für nachhaltiges Wirtschaften), in der Naďa aktiv tätig ist. Zusammen mit einem multidisziplinären ESG-Team ist sie an der Entwicklung von ESG-Strategien für Gesellschaften und an ESG-Umsetzungsprojekten in beiden Rechtsordnungen beteiligt. Diese Aktivitäten dienen als wichtiges Instrument zur Wertsteigerung und zum Aufbau von Glaubwürdigkeit für Gesellschaften in den Augen von Verbrauchern und Geschäftspartnern. Dank ihrer Präsenz sowohl in der Tschechischen Republik als auch in der Slowakei ist sie in der Lage, einzigartige Lösungen zu entwickeln, die die Vorteile beider Märkte nutzen. Dies ermöglicht eine effizientere Umsetzung von ESG-Strategien für Klienten in beiden Ländern.
